Überführung von Leichen/Asche aus Schweiz
Wenn Ihr Angehöriger in Schweiz verstorben ist, werden wir unser Bestes tun, um Ihnen so viel Zeit wie möglich zu geben, bevor Sie die letzten Worte an Ihren Angehörigen richten. Verabschieden Sie sich in Ruhe, während wir uns um die Organisation der Beerdigung, Einäscherung und Überführung des Verstorbenen/der Asche in sein Heimatland kümmern.
Angel Bestattungen ist ein internationales Bestattungsunternehmen, das befugt ist, Dokumente im Zusammenhang mit Bestattungen zu erstellen. Als Bestattungsunternehmen haben wir den Zugang zu den staatlichen und kommunalen Einrichtungen in Schweiz sowie zu der deutschen Botschaft.
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Wenn der Tod in einer medizinischen Einrichtung oder einem Hospiz eingetreten ist, sollte das Personal die zuständigen Behörden benachrichtigen.
Ist der Tod anderswo eingetreten, ist es besser, sofort die örtliche Polizei oder den Rettungsdienst zu verständigen.
Nachdem Sie eine ärztliche Bescheinigung über den Tod Ihres Angehörigen erhalten haben, können Sie die Beerdigung, Einäscherung oder Überführung der Leiche/Asche des Verstorbenen nach Deutschland organisieren.
Je nachdem, wo Sie leben oder wo Ihr Angehöriger gestorben ist, melden Sie den Tod Ihres Angehörigen der deutschen Botschaft.
Wir arbeiten rund um die Uhr.
Hören Sie sich alle Ratschläge zur Organisation der Beerdigung, Einäscherung oder Überführung des Leichnams/der Asche des Verstorbenen in sein Heimatland genau an.
Unterschreiben Sie eine Vollmacht für internationale Bestattungsdienste bei uns.
Bereiten Sie sich darauf vor, sich von Ihrem geliebten Menschen zu verabschieden.
Angel Bestattungen organisiert und führt die Überführung der Leiche des Verstorbenen von Schweiz nach Deutschland durch.
- Wir verwenden nur zertifizierte Transportmittel, die den internationalen Vorschriften entsprechen.
- Die Leiche wird in einem Sarg mit Zinkeinlage transportiert, der den internationalen Normen entspricht.
Unterstützung bei der Vorbereitung und Beschaffung aller für die Rückführung des Verstorbenen in sein Heimatland erforderlichen Dokumente bei den staatlichen und kommunalen Behörden Schweiz (Zivilstandsamt/Etat civil), (Gesundheitsamt/Office de la santé) und bei den deutschen Konsulaten, und zwar:
- Todesbescheinigung;
- Sterbeurkunde;
- Leichenpass;
- Bescheinigung über die Dichtigkeit des Sarges;
- Deutsche Übersetzungen von Dokumenten, die von einem vereidigten Übersetzer beglaubigt sind;
- Apostille.
Angel Bestattungen begleitet und unterstützt die Familie des Verstorbenen umfassend, hält Sie auf dem Laufenden und berät Sie in allen Fragen rund um die Überführung.
Wir sind Rund um die Uhr zu erreichen
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Nutzen Sie die kostenlose Beratung per Telefon, Messenger oder füllen Sie das Kontaktformular aus und wir werden uns bei Ihnen schnellstmöglich melden
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